Viele Abiturienten deren Notendurchschnitt nicht besonders gut ist, sehen ihren Traum vom Medizinstudium zerplatzen. Dabei hat man die Möglichkeit, auch ohne NC an einen Medizinstudienplatz zu gelangen. Es gibt sogar mehrere Möglichkeiten, ein Medizinstudium zu beginnen, ganz ohne den Numerus Clausus (NC).
Zum einen über die bereits erwähnte Eignungsquote (ZEQ). Seit dem Jahr 2020 gibt es keine Wartezeitquote mehr. Sie wurde ersetzt durch die sogenannte Eignungsquote, über die 10% der Studienplätze vermittel werden. Berücksichtigt werden dabei die folgenden Kriterien:
- Ergebnisse der Studierfähigkeitstests (TMS oder HAM-NAT-Test)
- Abgeschlossenen Berufsausbildung in einem medizinisch relevantem Beruf
- Abgeleitete Dienste (z.B. Freiwilliges soziales Jahr)
Diese Kriterien können dabei von den Universitäten unterschiedlich gewichtet werden.
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Einklage des Studienplatzes
Eine weitere Möglichkeit hat man über das Einklagen eines Medizinstudiumplatzes. Hat man sich bereits beworben und eine Absage erhalten, kann der Ablehnungsbescheid durch einen Klage angefochten werden. Es gibt Kanzleien die sich auf die Einklagen von Medizinstudienplätzen spezialisiert haben und die zu diesem Verfahren ausführlich beraten und informieren können.
Geht man diesen Weg darf man die anfallenden Kosten nicht außer Acht lassen. Schnell können hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, die man von Beginn an unbedingt einkalkulieren sollte.
Medizin im Ausland studieren als Alternative
Wird man an einer deutschen Universität aufgrund des zu hohen NCs nicht angenommen, besteht die Möglichkeit, das Medizinstudium im Ausland, idealerweise in einem Land der Europäischen Union anzufangen, da Studienleistungen innerhalb der EU grundsätzlich anerkannt werden. Natürlich müssen die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen beachtet werden. Aber nur selten sind dafür die Abiturnoten ausschlaggebend. Ins Gewicht fallen dafür unispezifische Aufnahmetests und Interviews. Eine spätere Zulassung in Deutschland ist aufgrund geltenden EU-Rechtes in der Regel problemlos möglich.
Für Studiengänge außerhalb der EU ist eine Anerkennung in Deutschland ebenfalls möglich. Hierfür muss allerdings geprüft werden, ob der Abschluss im jeweiligen Land mit dem in Deutschland vergleichbar ist. Dies wird von der zuständigen Stelle der Bundesländer geprüft. In einigen Fällen kann eine zusätzliche Prüfung notwendig sein.